Organisatorisches Rund um die Mitgliedschaft

Hinweise zum Einzug der Mitgliedsbeiträge:

 

Die Mitgliedsbeiträge eines Jahres werden im 1. Quartal des Jahres - eingezogen. Gleichzeitig werden die nicht geleisteten Arbeitsstunden des Vorjahres mit 10 €/Std. abgerechnet.

Für den Einzug wird die bereits kommunizierte, individuelle Mandatsreferenz genutzt.


Unsere Beiträge:                                                            Stand: Januar 2025

Hinweise zum Einzug der Mitgliedsbeiträge:

 

Die Mitgliedsbeiträge eines Jahres werden im 1. Quartal des Jahres - eingezogen. Gleichzeitig werden die nicht geleisteten Arbeitsstunden des Vorjahres mit 10 €/Std. abgerechnet.

Für den Einzug wird die bereits kommunizierte, individuelle Mandatsreferenz genutzt.


 

Unsere Beiträge/Gebühren:                                              Stand: Januar 2025

 

Aktives Mitglied (ab 18 Jahre)

 

 

 

- Aufnahmegebühr (Hallenbaustein) einmalig

200,00 €

 

 

- Aktiven- Beitrag (jährlich)

37,00 €

 

 

- Anlagennutzungsgebühr (jährlich)

120,00 €

 

 

- Pferdebeitrag (jährlich)

40,00 €

/ Pferd

 

Jugendliches Mitglied (ab 14 - 18 Jahre)

 

 

 

- Aufnahmegebühr (Hallenbaustein) einmalig

100,00 €

 

 

- Jugend-Beitrag (jährlich)

18,50 €

 

 

- Anlagennutzungsgebühr (jährlich)

120,00 €

 

 

- Pferdebeitrag (jährlich)

40,00 €

 

 

Kinder Mitglied (Kinder unter 14 Jahre), die KEIN aktives Elternteil im Verein haben

 

- Jugend-Beitrag (jährlich)

18,50 €

 

 

- Anlagennutzungsgebühr (jährlich)

60,00 €

 

 

- Pferdebeitrag (jährlich)

20,00 €

 

 

Kinder Mitglied (Kinder bis 14 Jahren, die ein aktives Elternteil im Verein haben) 

 

- Kinder Beitrag (jährlich)

18,50 €

 

 

 

*Aktualisierung 2024August

Beitragsregelung bei unterjährigem Eintritt, Austritt und Wechsel zwischen „aktiv“ und „passiv“:
- Eintritt:        1. Halbjahr  =  ganzer Beitrag
                     2. Halbjahr  =  halber Beitrag
                    - Arbeitsstunden    =  anteilig bis Jahresende
- Austritt:       = gemäß Satzung zum 31.12.
- Wechsel von „aktiv“ zu „passiv“: max. halbe Anlagennutzung zurück.

 

Fremdreiter-Regelung

 

Die Gebühr für Fremdreiter beträgt pro Nutzung und Pferd             10,00 Euro

„Regelmäßige“ Fremdreiter zahlen 5,00 Euro pro Nutzung und Pferd und leisten Arbeitsstunden.

 

 

Stand: Januar 2025

 

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